Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge werden Ihnen verschiedene Untersuchungen und diagnostische Verfahren angeboten. Wenn dabei Fragen entstanden oder offen geblieben sind, bieten wir Ihnen Beratung und Begleitung in Kooperation mit Ärzten an. Dabei kann Ihr Partner Sie selbstverständlich begleiten.
Sie haben von Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt erfahren, dass Ihr ungeborenes Kind krank oder behindert ist. In seltenen Fällen kann die Behinderung des Kindes sich für Sie so gravierend darstellen, dass Ihre körperliche und seelische Gesundheit gefährdet sein kann. In diesem Fall wird Ihr Arzt mit Ihnen besprechen, ob eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch gestellt werden könnte. Dabei spielt Ihre Entscheidung eine große Rolle. Möglicherweise empfinden Sie nun Angst, Enttäuschung, Wut und Trauer und fragen sich:
Wir beraten Sie bei der Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft.
Um Ihnen in dieser Situation und darüber hinaus umfassend helfen zu können, arbeiten wir eng zusammen mit:
Beratungstermine nach Vereinbarung
donum vitae (Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte)
Franz-Becher-Str. 8
51491 Overath
Tel. und Anrufbeantworter: 02206 951044
Fax: 02202 108649
donum-vitae-rheinberg@t-online.de
Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei Fragen an unsere Online-Beratung zu wenden.
Jobcenter Rhein-Berg
Andreas Banhardt
Netzwerkmanager
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Email Jobcenter-Rhein-Berg.Netzwerk-ABC(at)jobcenter-ge.de
Internet http://www.jobcenter-rhein-berg.de
Internet http://www.gut-beraten-im-rbk.de